
Zunächst – was ist unter Urheberrecht zu verstehen?
Das Urheberrecht schützt kreative Werke auf den Gebieten der Musik, Literatur und der Bildenden Kunst. Zentral ist dabei der geistige Schöpfer, dessen Individualität mit der Schaffung des Werkes zum Ausdruck kommt. Im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung eines Werkes und endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach diesem Zeitraum ist das Werk gemeinfrei und kann frei verwertet werden. Neben den Verwertungsrechten (also der Kontrolle über die Vervielfältigung, Verbreitung und den unterschiedlichen Formen der öffentlichen Wiedergabe) räumt das Gesetz dem Urheber persönlichkeitsrechtliche Befugnisse ein (Schutz der Urheberschaft, Recht auf Urheberbezeichnung und Werkschutz).
Spätestens seit dem Internet und der Möglichkeit der massenhaften Verbreitung ist es dem Urheber alleine inzwischen beinahe unmöglich seine Vergütungsansprüche durchzusetzen, sodass mittlerweile Verwertungsgesellschaften (privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten) Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche im Blick behalten.
Neue Kommunikations- und Verbreitungswege stellen neue Herausforderungen an das Urheberrecht. Neben der Erschwernis Verletzungen eben dieses zu unterbinden, treten mit neuen medialen Möglichkeiten auch Fragen zum Urheberrecht und seinem Wandel auf. So stellen sich vom 12. bis 14. Juni Kreative und Experten die Frage „Was tun mit dem Urheberrecht?“. Während dieses EU XXL Forums werden spannende Diskussionen erwartet. Unter anderem werden als Gäste DJ Dr. Motte und Joost Smiers, Autor des Buches „No Copyright“ sowie der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer erwartet.
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