Alters Check vor Alkoholkonsum

Herr Schuster mit einer Grafik des AgeCheckers Quelle: Privatfoto

Auch heute stand wieder ein Bericht in der Zeitung über das Alkoholproblem der Jugend. Als schuldig erklärt werden gerne die Gastwirte und die Geschäfte, die das Kind mit dem Nötigen versorgen. Um diese Problematik zu entschärfen hat Hannes Schuster aus Wien den AgeChecker entwickelt. Mit diesem Gerät ist eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung des Mindestalters möglich.

Viele Kinder werden schon im frühen Alter mit Alkohol konfrontiert. Daher ist die Hemmschwelle, in den Supermarkt zu gehen und sich eine Flasche Wodka oder andere Alkoholika zu besorgen, sehr gering.

Man kennt die Situation:

Eine lange Schlange an der Kassa, die Kassiererin ist gestresst, eine zweite Kassa nicht besetzt. Dann kommt auch noch ein junger Herr mit einer Flasche Wodka an die Kassa. Der Verkäuferin wird bewusst, dass der Herr mindesten 18 Jahre alt sein muss um den Alkohol zu kaufen. Sie lässt sich den Ausweis zeigen und beginnt zu rechnen. Doch ein Kunde von hinten ruft: „Geht das nicht schneller!“ Sie wird komplett aus dem Konzept gebracht und verrechnet sich. Sie verkauft dem unter 18jährigen die Flasche Wodka. Die Folgen, die dieser Rechenfehler habe kann, sind der Kassiererin in diesem Augenblick nicht bewusst.

Beim AgeChecker handelt es sich um ein kreditkartengroßes Gerät. Problemlos und mit einem Blick ist es möglich das Mindestalter der Jugendlichen zu errechnen. Es gibt ihn in zwei Varianten, einmal den „AgeChecker 16/18“ und den „AgeChecker pro„. Auf dem Display dieser beiden Geräte sind zwei Felder ersichtlich. Das erste Feld zeigt beispielsweise das Geburtsdatum für das Mindestalter für 16jährige, im zweiten Feld für 18jährige an. Somit erspart man sich die komplizierte Rechnerei und wird von manchem Ärger verschont. Natürlich ist dieses Gerät überall einsetzbar. Durch die Entwicklung des „AgeChecker pro“ ist es kein Problem die Altersgrenzen anzupassen. Hier können fünf Altersgruppen (12, 14, 16, 18, 21) angewählt werden, jedoch werden nur zwei davon am Display angezeigt.

Weitere Infos zu der Erfindung erhalten sie auf: www.patent-net.de/go/635

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