Worüber sollten sich ErfinderInnen bereits anfangs im Klaren sein?

Am 9. November feierte das Erfinderhaus in Salzburg und Berlin den Tag der Erfinder!

Nachdem wir tagtäglich meist unbewusst oder beinahe selbstverständlich von den verschiedensten Geistesblitzen unterschiedlicher Generationen profitieren, ist es nur legitim, dass wir vergangenen Freitag mit interessierten Kreativgeistern auf vergangene, aktuelle und zukünftige Errungenschaften und vor allem auch ErfinderInnen angestoßen haben.

Viel Erfahrung mit Erfindungen und ErfinderInnen besitzt auch Dipl.-Ing. Dirk Harms, Patentanwaltsanwärter in der Patentanwaltskanzlei Häupl & Ellmeyer KG mit Sitz in Wien und Wels, der für Fragen rund ums Thema Schutzrechte bereit stand.

Auch wir konnten uns einfach nicht zurückhalten und haben ebenfalls einige Fragen formuliert gerade für die ersten Schritte und Überlegungen, die ErfinderInnen unbedingt machen sollten.

Dipl.-Ing. Dirk Harms, Quelle: www.collin-ip.at

Nachdem Sie bereits einiges an Erfahrung mit ErfinderInnen mitbringen und aus einem breiten Fundus schöpfen können, haben sich im Laufe der Jahre sicherlich einige Punkte herauskristallisiert, die Sie angehenden ErfinderInnen im Vorfeld ans Herz legen wollen:
„Das erste ist sicherlich, dass sich ErfinderInnen darüber im Klaren sein sollten, dass der Weg von der Patentanmeldung bis zu Ihrer Erteilung ein langer ist. Durchschnittlich verstreichen drei bis fünf Jahre bis ein Patent erteilt wird. Somit sollte der Erfinder / die Erfinderin auf einen längeren Prozess eingestellt sein.
Ein weiterer Punkt betrifft den Irrglauben, dass mit der Patentanmeldung der Geldregen beginnt – dieser falschen Vorstellung muss Einhalt geboten werden. Das ist beispielsweise ein klassischer Fall einer falschen Erwartungshaltung.“

Sie sprechen bereits falsche Erwartungshaltungen an.
Bei welchem anderen Aspekt driften ebenfalls oft Vorstellung und Realität auseinander?
„Nun, ErfinderInnen sollten sich vorab auch gut über anfallende Kosten im Zuge einer Patentanmeldung informieren. Besonders auch, da gegen Ende des Prioritätsjahres über beispielsweise die Hinterlegung einer europäischen Patentanmeldung entschieden werden muss, die ebenfalls weitere Kosten bedeutet. Insofern treten kurz vor Ablauf eines Jahres bedeutende weitere Kosten auf den Plan. Deshalb müssen sich ErfinderInnen unbedingt im Laufe der 12 Monate ab dem Tag der Hinterlegung der Stammanmeldung darüber im Klaren werden, wo und wie vermarktet werden soll. Somit sollte unbedingt im Vorhinein ein Finanzierungsplan erstellt werden, wobei ErfinderInnen das Geld bereits zur Verfügung haben sollten.“

Wie oft haben Sie es mit Erfindungen zu tun, von denen Sie besonders begeistert sind?
„Nun da wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit dem Erfinder bzw. der Erfinderin entscheiden, ob eine Erfindung unserer Einschätzung nach patentfähig ist oder nicht, wird die Frage sozusagen obsolet. Wir machen ohnehin nur Sachen, von denen wir überzeugt sind, wobei ich im Jahr etwa 25 Patentanmeldungen formuliere.“

Soweit einige grundsätzliche Ratschläge für angehende ErfinderInnen.

Falls Sie dieses Jahr den Tag der Erfinder bei uns verpasst haben, sollten Sie sich bereits heute den 9. November für das folgende Jahr vormerken!

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