Am 11. Dezember 2012 haben sich 25 EU-Mitgliedsstaaten, ohne Spanien und Italien, auf eine verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutz für ihre Hoheitsgebiete geeinigt. Und heute wurde im EU-Wettbewerbsrat das zwischenstaatliche Patentabkommen unterzeichnet.
Die wichtigsten Beschlüsse im Rahmen der Verordnung sind folgende:
Neben den normalen nationalen und europäischen Patenten bietet das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung – Einheitliches Patent – den Anmeldern eine weitere Option. Dabei wird das Einheitliche Patent in allen 25 teilnehmenden Staaten von Wirkung sein – eine Einzelnennung der Staaten erübrigt sich also! Das Europäische Patentamt selbst (EPA) übernimmt in Folge neue Aufgaben. Neben der Führung eines Registers zum Einheitlichen Patent wird sich das EPA auch um die Erteilung bzw. Verwaltung der Jahresgebühren kümmern, deren Höhe wie auch Aufteilung an die teilnehmenden Staaten bislang noch nicht feststehen. Weiters besagt die Verordnung, dass die Sprachenregelung des EPA mit den drei Amtssprachen Englisch, Deutsch und Französisch übernommen wird. Das heißt konkret, dass der Patentinhaber innerhalb der Übergangszeit, die bis zu 12 Jahre dauern kann, eine englische Übersetzung vorlegen muss, wenn die Verfahrenssprache vor dem EPA Deutsch oder Französisch ist und umgekehrt ebenso eine deutsche oder französische Übersetzung, falls die Verfahrenssprache Englisch ist.
Das Einheitliche Patentgericht bzw. das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben. Die Zentralkammer des Gerichts erster Instanz wird in Paris situiert sein und über Zweigstellen in London und München verfügen. Und schließlich wird das Mediations- und Schiedsgerichtszentrum für Patentsachen in Ljubljana und Lissabon angesiedelt sein.
Insgesamt sind die Regelungen zum Einheitlichen Patent auf jeden Fall zu begrüßen. Mit einer Anmeldung wird in Zukunft der Schutz in den 25 teilnehmenden Staaten gewährt und mit dem gleichzeitigen Wegfall der einzelnen Übersetzungen von Ansprüchen und etlicher nationaler Behördengänge können Verfahren schneller abgewickelt werden. Zu guter Letzt dürfen sich zukünftige Patentinhaber jedoch auch über sicherlich deutlich geringere Kosten freuen, die wohl um €5000 liegen werden, wenn auch die konkreten Jahresgebühren noch nicht ausgearbeitet sind. Im Vergleich: eine jetzige Anmeldung und Validierung in den 27 Staaten kostet etwa €32.000.
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