Bei einer Marke handelt es sich um ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen verschiedener Erzeuger bzw. Anbieter voneinander unterscheidet. Kunden erkennen anhand einer Marke schnell, um welche Firma es sich handelt und diese wiederum kann sich mittels der Marke von Konkurrenten absetzen und gekonnt am Markt platzieren. Rechtlich gesehen ist die Marke ein territorial begrenztes, selbstständiges Vermögensrecht. Dabei existieren verschiedene Markenformen: Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Wortbildmarken, dreidimensionale Marken oder etwa auch Farb- und Klangmarken.
Wichtig ist zu bemerken, dass Herkunftsangaben kein Eigentum eines Einzelnen darstellen und von allen Produzenten, die im jeweiligen Gebiet nach entsprechendem Handelsbrauch oder Erzeugungsrichtlinien produzieren, verwendet werden können.
Wenn Ihre Marke Bildbestandteile besitzt bzw. eine besondere Schriftart etc. sind mit der Anmeldung auch Markenbilder vorzulegen, wobei ein Exemplar ins Anmeldeformular einzufügen ist und fünf weitere, identische! als Beilagen hinzuzugeben sind. Dabei dürfen die Markenbilder höchstens 8x8cm groß sein und können im Laufe des Anmeldeverfahrens nicht mehr abgeändert werden.
Die Anmeldung einer nationalen Marke reichen Sie beim Österreichischen Patentamt ein, das den Antrag zunächst einer Formalprüfung unterzieht. Danach wird kontrolliert, ob das angemeldete Zeichen den Bestimmungen des österreichischen Markenschutzgesetzes gemäß als Marke registrierbar ist. Dazu muss z.B. dem Zeichen eine Unterscheidungskraft zukommen. Im Laufe des Anmeldeverfahrens wird ebenso ein Verzeichnis identischer und möglicherweise ähnlicher, bereits registrierter Marken erstellt, anhand dessen Sie entscheiden können, ob Sie Ihre Anmeldung weiterhin aufrecht erhalten wollen.
Nach Erfüllung sämtlicher Kriterien wird Ihre Marke im öffentlichen Markenregister des Österreichischen Patentamtes eingetragen und Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung. Außerdem wird Ihre Marke im Österreichischen Markenanzeiger publiziert, die zum 20. eines jeden Monats erscheint. Nach der Veröffentlichung im Markenanzeiger haben Inhaber prioritätsälterer registrierter (ähnlicher) Marken eine Frist von drei Monaten, in welcher sie eine rückwirkende Aufhebung Ihrer Marke verlangen können.
Schutzdauer
Ab dem Tag der Eintragung im Markenregister ist Ihre Marke für zehn Jahre geschützt. Die Schutzverlängerung, die unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre erfolgt, wird durch Zahlung der Erneuerungsgebühr bewirkt, die innerhalb eines Jahres vor Ende der Schutzdauer bzw. innerhalb einer sechsmonatigen Nachfrist zu entrichten ist. Allerdings erhöht sich die Gebühr in der Nachfrist um 20%.
Kosten
Für die Registrierung einer nationalen Marke belaufen sich die Mindestkosten auf ca. €360. Damit nach Ablauf von zehn Jahren Ihr Markenschutz verlängert wird, fällt zudem eine Erneuerungsgebühr an. Jahresgebühren existieren bei einer Marke nicht.
Die Mindestkosten einer geografischen Verbandsmarke (zur Absicherung einfacher und qualifizierter Herkunftsangaben) wiederum betragen €1200. Hier fallen jedoch €72 ab der vierten Klasse an.
EU-weiter Markenschutz: Gemeinschaftsmarke
Einen EU-weiten Markenschutz bietet die Gemeinschaftsmarke, für dessen Verfahren das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zuständig ist. Gemeinschaftsmarken können durch Antragstellung und Registrierung beim HABM, aber auch durch Benennung der Europäischen Gemeinschaft im Wege über das Madrider Markensystem (siehe „Marke international“) erlangt werden.
Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung kann entweder beim HABM, bei den Ämtern der EU-Mitgliedsstaaten oder auch beim Österreichischen Patentamt eingereicht werden, wobei als Anmeldedatum jenes Datum gilt, an welchem das Antragsformular beim HABM eingegangen ist.
Die Kosten einer Gemeinschaftsmarke betragen beim HABM €900 für eine elektronische bzw. €1050 für eine Einreichung in Papierform. Betrifft die Anmeldung mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen sind für jede weitere Klasse jeweils €150 zu bezahlen. Einen einfachen Überblick über die Kosten Ihrer Marke im Falle bietet der Gebührenrechner.
Die Kosten für eine Verlängerung einer einzelnen Marke belaufen sich auf €1500 bzw. €1350, wenn diese elektronisch erfolgt. Ab einer vierten Klasse sind jeweils €400 zu begleichen.
Für eine Kollektivmarke fallen €3000 an und hier ab der vierten Klasse wiederum jeweils €800. Der Aufschlag für eine Zahlung in der Nachfrist beträgt 25% aber höchstens €1500.
Marke international
Das Madrider Abkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) über die internationale Registrierung von Marken bieten die Möglichkeit, den Schutz einer Marke (Basisanmeldung bzw. Registrierung) auf andere Staaten auszudehnen. Soll die Marke international angemeldet werden, wird der internationale Registrierugnsangtrag bei der nationalen Behörde eingereicht, dem Österreichischen Patentamt. Die nachfolgende Verwaltung erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO, OMPI), die das Register für internationale Marken führt.
Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke ist die bereits angemeldete bzw. registrierte nationale Marke.
Kosten
Bei einer internationalen Registrierung ist sowohl eine Gebühr ans Österreichische Patentamt (Inlandsgebühr €135) als auch eine Gebühr an die WIPO zu entrichten.
Die internationalen Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühr von SFr 653 bzw. SFr 903 bei einer farbigen Marke, als auch einer Zusatzgebühr von SFr 100 ab der vierten Klasse und einer Ergänzungsgebühr von SFr 100 pro benannter Vertragspartei zusammen. Die Berechnung der anfallenden Gebühren erleichtert wiederum der Gebührenkalkulator.
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