Im Anschluss an die Frage was ein Patent kostet, widmen wir uns diese Woche dem Gebrauchsmuster.
Wie Patente schützen auch Gebrauchsmuster neue technische Lösungen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zum Patent wird ein Gebrauchsmuster allerdings nicht auf seine Neuheit überprüft, auch wenn ein Stand der Technik recherchiert wird. Das Gebrauchsmuster ist lediglich registriert und somit kein erteiltes Schutzrecht wie es beim Patent der Fall ist.
Elf Monate verstreichen in der Regel bis das Gebrauchsmuster registriert ist, falls um kein beschleunigtes Verfahren angesucht wurde. Der Schutz beginnt mit der Registrierung im Gebrauchsmusterregister und der Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt.
Somit sind mit dem Gebrauchsmuster im Vergleich zum Patent auf jeden Fall kürzere Behördenzeiten und geringere Kosten verbunden. Auch gibt es beim Gebrauchsmuster eine Neuheitsschonfrist von sechs Monaten, sodass bis maximal diesem Zeitraum eine Anmeldung nach Veröffentlichung stattfinden kann.
Die Kosten für eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung belaufen sich auf € 330 bzw. € 380, falls ein beschleunigtes Verfahren gewünscht wird. Wie beim Patent fallen auch beim Gebrauchsmuster bei mehr als zehn Ansprüchen für jeweils zehn weitere zusätzliche Gebühren von € 100 an. Damit Ihr Gebrauchsmuster aufrecht bleibt, ist ab dem vierten Jahr eine Gebühr zu zahlen, die von € 50 bis € 450 im zehnten und letzten Jahr steigt. Die maximale Schutzdauer beläuft sich somit auf zehn Jahre und fällt damit deutlich kürzer als beim Patent aus.
Wünschen Sie einen Schutz in weiteren Ländern, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Anmeldetag die Priorität beanspruchen. Damit wird Ihre Erfindung in den weiteren Ländern so behandelt, als ob sie am Anmeldetag der Erstanmeldung eingereicht worden wäre. Verzichten Sie darauf, laufen Sie Gefahr, dass jemand in der Zwischenzeit möglicherweise dieselbe Erfindung gemacht hat und für Sie neuheitsschädlich veröffentlicht und anmeldet. Mit dem Prioritätsdatum haben Sie allerdings zeitlichen Vorrang.
Der PCT (Patent Cooperation Treaty) vereinfacht eine Anmeldung mit Wirkung in über 140 Staaten, wobei bei der PCT-Anmeldung automatisch alle PCT-Mitgliedsländer benannt werden. Erst 30 Monate nach dem Prioritätsdatum müssen Sie sich zur Nennung der gewünschten Länder entschließen. Ihre Erfindung können Sie entweder direkt bei der WIPO oder beim Österreichischen bzw. Europäischen Patentamt anmelden.
Die Kosten für eine internationale Patentanmeldung betragen mindestens € 2800, wobei weitere Kosten (etwa Anwalts- und Übersetzungskosten, diverse Gebühren) je nach Anzahl der Länder natürlich stark variieren und mit zunehmender Länderanzahl schnell mit einigen tausend Euro zu Buche schlagen.
Das Europäische Patentamt (EPA) bietet ein einheitliches Patenterteilungsverfahren in über 35 europäischen Staaten. Ihre Erfindung können Sie entweder direkt beim EPA oder beim Österreichischen Patentamt anmelden.
Die durchschnittlichen Kosten für eine europäische Patentanmeldung betragen ca. € 4300.
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