In etwas mehr als einer Woche ist Ostern. Die Kinder freuen sich bereits und manche Eltern werden schon überlegen wo sie das Osternest wohl dieses Jahr am besten verstecken sollen. Osternester gibt es viele und so unterschiedlich sie auch gestaltet und gefüllt sind: zwei Dinge haben alle gemeinsam und dürfen nicht fehlen!
Die bunten Eier und der Schoko-Osterhase!
Diese gehören einfach in den Osterkorb und machen ihn aus! Was wäre schon Ostern ohne den glänzenden Osterhasen im lecker-süßen Nest?
Gerade um den Osterhasen entbrannte ein Streit zwischen der burgenländischen Firma Hauswirth und dem Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli. Jahrelang lag man sich in den Ohren – den Löffeln – wegen dem Aussehen bzw. der Verwechslungsgefahr der beiden Goldhasen. Interessant ist hierbei, dass seit den 90er Jahren Hasen maschinell in ihr „Goldkleid“ gewickelt werden. Damit diese Prozedur besser funktioniert, wurden sich die Hasen (fast zwangsmäßig) allmählich ähnlicher.
Aber zurück zum Streitpunkt.
Der goldene Lindt-Hase mit dem roten Halsband, an dem ein Glöckchen baumelt, ist allgemein bekannt und ein Schriftzug auf der Folie zeichnet ihn zusätzlich als Original-Lindt-Hasen aus. Wie sieht nun der Konkurrenz-Hase der Firma Hauswirth aus? Wie Sie sehen ist er ebenfalls in Gold gewickelt und ein rot-weiß-rotes Band mit schöner Schlaufe kleidet ihn darüber hinaus. Allerdings „fehlen“ sowohl Glöckchen als auch Namenszug.
Der Oberste Gerichtshof hat den seit 2004 schwelenden Streit entschieden. Das rechtskräftige Urteil lautet, dass eine Verwechslungsgefahr gegeben ist und sich damit das Aussehen des Hauswirth-Hasen ändern müsse. Die burgenländische Schokoladenfirma hat nun in Folge Verfahrenskosten von 56.000 Euro zu tragen und eine noch unbekannte Summe an Schadenersatzforderungen bzw. Nachzahlungen von Lizenzgebühren an die Firma Lindt & Sprüngli zu leisten. Vorschläge zum zukünftigen Erscheinungsbild des Hauswirth-Goldhasen werden in Bälde eingereicht.
Auf Ablehnung stieß übrigens erst kürzlich der Antrag der Schweizer Firma auf einen europaweiten Markenschutz sowohl für die Form der Schoko-Hasen und –Rentiere als auch auf das rote Band mit Glöckchen.
Für das diesjährige Geschäft wird das Urteil des OGH wohl nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen und für das folgende wird ein neu gekleideter Goldhase von Hauswirth das Regal zieren.
Somit ist der Streit rechtzeitig vor den Feiertagen entschieden worden.
Aber eine Frage bleibt noch offen: welchen Osterhasen setzen Sie in Ihr Osternest?
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