Experten antworten: Heute mit DI Peter Puchberger

"Es gab schon seit langer Zeit einen Forderungs- und Wunschkatalog der Patentanwaltskammer hinsichtlich Verbesserungen bei den derzeitigen Gesetzen." DI Peter Puchberger
"Es gab schon seit langer Zeit einen Forderungs- und Wunschkatalog der Patentanwaltskammer hinsichtlich Verbesserungen bei den derzeitigen Gesetzen." DI Peter Puchberger

Am 20. Oktober 2009 wurde im Ministerrat die Regierungsvorlage der Innovationsschutznovelle beschlossen. Die Novelle bringt neben finanzieller Entlastung für die innovative Wirtschaft auch Verfahrensbeschleunigungen und setzt damit neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich; sie soll – bei entsprechender Beschlussfassung durch das Parlament – mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

Unsere Autorin Maria Palm hat den Präsidenten der Österreichischen Patentanwaltskammer DI Peter Puchberger hinsichtlich der Veränderungen und Folgen über den Beschluss der Innovationsschutznovelle befragt.

Land der Erfinder.at: Zu Beginn, können Sie bitte unseren Lesern in ganz einfachen Worten schildern, was sich bezüglich der Innovationsschutznovelle geändert hat und was das für den Patentanmelder praktisch bedeutet?

DI Peter Puchberger: Diese Innovationsschutznovelle ist noch nicht Gesetz geworden und es bedarf daher noch weitere Bemühungen um abzuwarten bis das Gesetz fertig vorliegt, so dass es auch durch das Parlament durchgehen kann. Es gibt derzeitig einen Entwurf, eine Regierungsvorlage. Diese Regierungsvorlage ist wenn ich richtig informiert bin mit heutigem Tag im parlamentarischen Ausschuss.

Grundsätzlich erwarte ich mir von jeder Innovationsschutznovelle eine Verbesserung der Gesetzeslage, und zwar im Hinblick auf das Gesamtgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Das beinhaltet natürlich zum einen die Stellung des Erfinders, wobei es unterschiedliche Positionen geben kann zwischen Einzelerfinder und den großen Gesellschaften die natürlich wesentlich mehr Ressourcen hinter sich stehen haben. Und zum anderen die Rechtsvertreter: also Rechtsanwälte, Patentanwälte und andere Personen die auf dem Gebiet befugt sind zu beraten und natürlich die Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit spielt in dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes eine große Rolle. Der Gesamtblickwinkel ist dabei am wichtigsten und sollte nicht nur auf den Erfinder oder auf den Anmelder allein zurückfließen.

Ist es wirklich so einfach das Patent zu beantragen? Fehlen nicht noch weitere Informationen?

Nein, wenn dieser Eindruck von manchen offiziellen Stellen erweckt wird, dann halte ich das für irreführend und ist grundsätzlich als Einstellung abzulehnen. Die Schwierigkeit liegt nicht in dem Aufwand von 50,- €, 100,- € oder 200,- € um eine Anmeldung tätigen zu können, sondern die Schwierigkeit liegt in der Kunst Patentanmeldungen zu formulieren. Also Zeichnungen, Beschreibungen und Patentansprüche zu beschreiben, so dass daraus nach einem Prüfungsverfahren durch die Ämter im Streit mit dem Erfinder ein konkretes Schutzrecht entsteht und dieses Schutzrecht wie ein Gesetzestext später ausgelegt werden muss. Und das ist etwas was man gelernt haben muss. Das ist nur durch eine langwierige Übung erlernbar. Dafür gibt es Patentanwälte die eine Mindestzeit von fünf Jahren bei einem Patentanwalt gelernt haben müssen oder in der Industrie eine Mindestzeit von 7 ½ Jahren, um das Patenwesen von der Pieke auf zu lernen.

Wie weit waren Sie als Präsident der Patentanwaltskammer eingebunden und was hätten Sie sich anders gewünscht?

Die Patentanwaltskammer war vor längerer Zeit für einen ersten Entwurf für die Innovationsschutzgesetznovelle eingebunden und wurde von uns mit entsprechenden Informationen bedacht. Wir hatten auch eine Besprechung mit dem zuständigen Herrn vom Patentamt. Die Bearbeitung erfolgte durch einen hochqualifizierten Rechtsausschuss, damit mehrere Personen an solchen Gesetztestexten feilen konnten.

Ein Teil dieser Vorschläge ist sehr positiv angenommen worden, einige wichtige Teile leider nicht. Positiv hervorheben möchte ich dennoch, dass die abgeänderte Formulierung für die Einführung des Widerspruchverfahrens bei Schwierigkeiten aber auch Erleichterungen für den Erfinder der eine Marke anmelden möchte, mit sich bringt. Das ist ein Verfahren das es in Deutschland schon seit Jahrzehnten gibt und jetzt auch in Österreich eingeführt wird. Und das ist in einer positiven Weise verwirklicht worden.

Nicht zufrieden sind wir mit einigen anderen Bestimmungen, zum Beispiel mit der Streichung des Übersetzungserfordernisses – bei europäischen Patenten – unter der Voraussetzung, dass Österreich dem London Agreement beitritt. Das London Agreement ist eine internationale Vereinbarung, wonach einzelne Länder auf eine totale Übersetzung in ihrer jeweiligen Landessprache verzichten dürfen. Österreich ist eines der Länder, die dieser Vereinbarung nicht beigetreten sind. Und wir glauben nach wie vor, dass Übersetzungserfordernisse ein wichtiger Teil des Patentrechtes sind.

Patentschriften sind in der eigenen Landessprache schwer zu verstehen, richtig?

Sie haben Recht, das gilt insbesondere für den kleineren Erfinder, der also nicht über einen ganzen Stab an Patentsachbearbeitern oder Patentanwälten verfügt. Der sich in Österreich dann auf einmal mit einer französischen Patentbeschreibung konfrontiert sieht und auch sehr gebildete Leute vielleicht nicht mehr lesen können. Also da werden dann die Kosten des Übersetzungserfordernisses nicht mehr vom Patentinhaber getragen, sondern von dem jeweiligen Erfinder, die solche Patente dann berücksichtigen müssen und ein Patenteingriff vollführt. Und das ist natürlich eine grundsätzliche Problematik dieses London Agreements und Deutschland ist dem beigetreten.

Was hat dazu geführt das die Innovationsschutznovelle verabschiedet wurde und wie ist ihre persönliche Erwartungshaltung dazu?

Es gab schon seit langer Zeit einen Forderungs- und Wunschkatalog der Patentanwaltskammer hinsichtlich Verbesserungen, Unzugänglichkeiten oder Unzukömmlichkeiten bei den derzeitigen Gesetzen. Das eine war ja das Widerspruchsverfahren das einfach gefehlt hat, für ausländische Anmelder überraschender Weise gefehlt hat.

Bei uns gab es nur die Möglichkeit ein teures Löschungsverfahren anzustreben und nicht ein wesentlich billigeres Widerspruchsverfahren kurz nach der Registrierung der Marke. Dann gab es die logistische Notwendigkeit zur Änderung des Patentanwaltsgesetzes nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, so dass also gewisse Änderungen jedenfalls gemacht werden mussten. Dann ein anderer Grund lag sicherlich auch darin, dass in der Gebührenfrage Überlegungen angestellt werden mussten. Österreich hat ein eigenes Patentamt-Gebührengesetz und da wurde versucht, durch Vereinheitlichung oder Zusammenlegung verschiedener Gebühren, zu einer einzigen Gebühr eine Vereinfachung herbeizuführen. Leider wurde unserem Hauptwunsch nicht statt gegeben, nämlich dass man die sogenannten Schriftengebühren vollkommen abschafft. Ich weiß nicht ob sie über die Schriftengebühren Bescheid wissen:

Das sind Amtsgebühren, nach dem Gebührengesetz zusätzlich zu den Gebühren des Patentamtes, die von dem Finanzamt eingehoben werden und berücksichtigt jede Eingabe, wieviel Seiten hat die Eingabe pro Doppelbogen zahlt man etwas und diese Schriftengebühren werden im Verfahren, erst nach Abschluss eines Verfahrens als Rechnung uns oder dem Erfinder oder dem Anmelder zu Rechnung gestellt. Das heißt, dass es zu einem relativ späten Zeitpunkt, manchmal zu erheblichen zusätzlichen Kosten kommt die oft nur schwer einzutreiben sind. Oder abzuverlangen sind, und das ist immer wieder eine Problematik. Das Österreichische Patentamt sagt selber, dass es 40.000 solcher Rechnungen pro Jahr schreiben muss um diese Enderledigungen abzurechnen. Das geht dann an den Finanzminister und nicht ans Patentamt. Das ein unglaublicher Arbeitsaufwand und sehr kompliziert ist.

Hat Österreich hier eine Vorreiterrolle eingenommen?

Nein, ich wüsste nicht worin eine Vorreiterrolle besteht. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen auf dem Patentsektor und wobei aber alle auch über das europäische Patentrecht in materieller Hinsicht vereinheitlichte Bestimmungen haben. Aber gerade in den anderen Bestimmungen die nicht vereinheitlicht sind, ist doch jedes Land in gewisser Weise verschieden. Und man muss auch dazu sagen, dass die Innovation zwar als wichtigen Bestandteil den gewerblichen Rechtsschutz hat – das muss ich als Patentanwalt sagen – aber die Innovationsförderung selber, grundsätzlich auch von anderer Seite herangegangen werden muss. Also die Schaffung eines Innovationsklimas hat mit Patentrecht überhaupt nichts zu tun, sondern das Leute innovativ sind und sich überlegen, wie man etwas besser machen kann – das ist eine Erziehungsfrage, eine Frage der geistigen Gewandtheit und das Patentrecht kommt erst hinten nach und spielt dann erst eine Rolle. Also unterm Dach, die zur Verfügung stellung entsprechender Geldmittel, damit Forschungseinrichtungen, damit auch Einzelforscher Forschung betreiben können, das sind Dinge die weit außerhalb des Patentrechts liegen. Und in vielen Fällen immer wichtiger wird.

Welche Folgen ergeben sich aus dem Beschluss? Wie ist Ihre Erwartungshaltung. Einerseits im Bezug auf die Anzahl der Anmeldungen und andererseits aber auch auf die Bearbeitungszeiträume.

Also Grundsätzlich muss ich ein Lob über das Patentamt aussprechen, wir bekommen als Österreichische Patentanwälte in aller Regel einen ersten Prüfbescheid nach 10 Monaten. Das ist international gesehen, sehr rasch. Das hängt auch mit dem guten Verhältnis zusammen, dass wir mit dem Patentamt pflegen und auch zwischen Kammer und Patentamt, also das funktioniert sehr gut. Das es später langsamer wird, das ist wieder eine andere Sache aber an sich, der erste Bescheid ist ja immer der wichtige mit der vorgehaltenen Literatur und den kann man mit ein bisschen Einsatz, relativ rasch erhalten. Ich muss dazu sagen, dass wenn sie an den kleinen Erfinder denken – klein meine ich das er jetzt nicht eine große Firma hinter sich hat, sondern ein kleiner Gewerbebetrieb, ein Einzelerfinder ein Universitätsprofessor – der sonst für sich selber die Erfindungen macht um sie dann später zu vermarkten. Das ist für diesen Erfinder in den meisten Fällen auch unerheblich ob er eine erste Jahresgebühr für ein Patent im dritten oder vierten oder fünften Jahr zu zahlen hat. Das sind relativ geringe Kosten verglichen mit dem Aufwand der sonst getrieben werden muss. Es wurde zumindest in der Zeitung besonders betont, dass jetzt das Anmelden billiger geworden ist weil eben die erste Jahresgebühr nach der Erteilung des Patentes erst im fünften Jahr zum Zeitpunkt fällig wird.

Ja, das bringt einen Vorteil für den, dem 100,- € in einem Jahr weh tun, selbstverständlich. Aber das ist in Hinblick auf den größeren Teil der Anmelder vollkommen bedeutungslos.

Worin liegen die Vor und Nachteile für

– große Technologie-Unternehmen die heute schon viel Anmeldungen machen

– dem Mittelstand

– und natürlich den privaten Erfindern?

Ich erwarte mir keine Steigerung der Anmeldungen. Das ist ja eine der Verbesserungen (unter Anführungszeichen). Wobei ich aus grundsätzlichen, will sagen, rechtsphilosophischen Überlegungen heraus der Meinung bin, dass ein völliger Entfall von Aufrechterhaltungsgebühren kontraproduktiv wäre, denn wenn ein Patent kostenlos aufrecht stehen, aufrecht bestehen kann, dann bedeutet das, dass der Patentinhaber keine Veranlassung hat sein Patent wieder zurück zu nehmen oder nicht mehr einzuzahlen. Sondern das besteht einfach automatisch für fünf, sechs Jahre. Das bedeutet aber, dass die ganze andere Welt diese fünf/sechs Jahre gehindert ist ohne Verletzungsgefahr diese Erfindung zu benutzen. Und das ist ja gerade das Spiel zwischen: die Gesellschaft gibt dem Erfinder ein Monopolrecht auf seine Erfindung, durch die Patentierung und dafür zahlt der Erfinder für die Zeit seines Monopolrechtes, also seines Ausschließungsrechtes an die Gemeinschaft einen gewissen Obolus, das sind die Jahresgebühren. Wenn man das so durchstreicht, dann heißt das, dass auf diese Zeit oder für diese Gebühren die andere Gesellschaft gehindert ist das Patent zu benutzen auch wenn der Erfinder überhaupt gar kein Interesse mehr daran hat. Also das ist wieder so ein Zwiespalt zwischen öffentlichem Interesse und dem Interesse des Erfinders . Es hat in Italien, ich glaube unter Berlusconi einmal der Versuch stattgefunden, die Jahresgebühren, die jährlich ansteigen komplett zu streichen. Das wäre ein Desaster sondergleichen denn dann wäre auf zwanzig Jahre hinaus jede Weiterentwicklung nicht unmöglich geworden, aber doch mit einer großen Unsicherheit verbunden gewesen und ich glaube es ist inzwischen auch schon wieder zurück genommen worden.

Also ist die Differenzierung zwischen a, b und c problematisch?

Also in der Gebührenfrage ist sie bedeutungslos. Für die großen Anmelder spielen die Gebühren keine sehr große Rolle, für den einzelnen Anmelder natürlich ja. Aber in einem – wie ich glaube – überschaubaren Bereich, sind die Dienstleistungskosten wesentlich höher als die Gebühren.

Welches war das spektakulärste Patent was Ihnen zwischen die Hände kam?

Da muss ich erst einmal nachdenken, es handelt sich fast immer um gewerbliche Erfindungen die sehr ernsthafte Weiterentwicklungen auf dem technischen Gebiet und auch auf bereits bestehenden Technologien beinhalten und daher ist das spekulativ nach außen hin meistens nicht sichtbar. Also da müsste ich jetzt lange nachdenken, was jetzt wirklich spektakulär war. Es gibt viele Erfindungen die erfolgreich waren, das sind aber fast nie einzelne Erfindungen sondern ein Produkt entwickelt sich im Laufe langer Zeit. Und diese Produktentwicklungen gehen auch in kleinen Schritten vor sich, so dass nach außen hin die einzelnen Patente oder Erfindungen nur kleine Schritte darstellen. Es kommt kaum vor, dass jemand eine grundsätzlich neue Technologie erfinden wird und es dann realisieren kann. Dann dauert es oft noch zehn oder zwanzig Jahre bis grundsätzlich eine neue Technologie in der Praxis eingesetzt werden kann. Das ist sehr schwer zu sagen! Ich kann Ihnen momentan kein Beispiel sagen, wenn ich noch eins finde, wird ich es Ihnen gerne mitteilen.

(Ende)

1 Kommentar

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.