Was kostet ein Patent?

Eine wichtige Frage, wenn es um den Schutz der eigenen Erfindung geht. Deshalb wollen wir Ihnen in Form einer Artikelserie verschiedene Schutzrechte mit den mit ihnen verbundenen, anfallenden Kosten näherbringen. Den ersten Schritt machen wir mit dem stärksten Schutzrecht, dem Patent.

Welche Voraussetzungen muss die eigene Erfindung erfüllen, um patentfähig zu sein?
Die Erfindung muss neu, gewerblich anwendbar sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen –sie darf sich also nicht in naheliegender Weise ergeben. Nicht patentierfähig sind zum Beispiel Entdeckungen und wissenschaftliche Theorien.
Weiters ist wichtig, dass Sie Ihre Erfindung zuerst zu einem Patent anmelden und erst danach veröffentlichen, sonst gefährden Sie die Neuheit Ihrer eigenen Innovation. Haben Sie leider die Neuheitsschonfrist verletzt, gibt es zumindest noch die Möglichkeit ein Gebrauchsmuster anzumelden, falls die Veröffentlichung maximal ein halbes Jahr vor Anmeldung stattgefunden hat.

Für die Einreichung Ihrer Patentanmeldung beim Österreichischen Patentamt empfiehlt sich ein Patentanwalt, der zwar nicht verpflichtend, aber unbedingt empfehlenswert ist. Nur wasserdicht formulierte Patentschriften gewähren einen sicheren Schutz. Mittels Recherche und Prüfung durch das Amt wird Ihre Erfindung auf Patentwürdigkeit geprüft, wobei 18 Monate nach der Anmeldung diese gemeinsam mit dem Recherchebericht veröffentlicht wird.
Sind alle formalen Kriterien erfüllt und ein positiver Bescheid gegeben, erfolgt eine Auslegung der Patentanmeldeschrift für 4 Monate, in denen Einspruch von Dritten erhoben werden kann. Werden keine erhoben, wird das Patent erteilt. Das Patent ist für maximal 20 Jahre nach Anmeldedatum gültig, falls die ab dem sechsten Jahr jährlich anfallenden Gebühren bezahlt werden.

In Österreich muss vom Anmeldeverfahren bis zur Patenterteilung ohne Patentanwalt mit Mindestkosten von etwa € 530 gerechnet werden, wobei sich die Summe mit Patentanwalt etwa auf zwischen € 4000 und 5000 steigert. Die Jahresgebühren, ab dem sechsten Jahr, beginnen bei €100 und steigern sich im 20. Jahr auf € 1700.

Zusätzliche Kosten entstehen, wenn mehr als zehn Patentansprüche vorliegen, wobei für jeweils zehn weitere neuerliche € 100 zu begleichen sind. Darüber hinaus ist ab der 16. Seite für 15 weitere Seiten ein Preis von € 130 zu zahlen. Für einen beglaubigten Auszug aus dem Patentregister sind pro Patent wiederum € 27 fällig, wobei das Duplikat einer Patenturkunde € 4 kostet. Prioritätsbelege schlagen mit € 100 zu Buche.

Patentanmeldung im Ausland
Die ersten 12 Monate nach dem ersten Anmeldetag ihrer nationalen Patentanmeldung gelten als Prioritätsjahr, in welchem Ihre Erfindung automatisch in allen Ländern geschützt wird und innerhalb dieses Zeitraumes sollte die Anmeldung für gewünschte andere Länder erfolgen. Nach dem Prioritätsjahr bis maximal 18 Monate nach Anmeldung in Österreich kann man im Ausland nur Anmeldungen tätigen, falls die Erfindung nicht öffentlich bekannt ist oder bis eines der Patentfamilien-Mitglieder veröffentlicht wird. Eine Erweiterung der Frist erfolgt, wenn eine PCT-Anmeldung erfolgt, so wird die Frist bis zur Einreichung verschiedener nationaler Anmeldung auf 30 Monate nach Erstanmeldedatum verlängert.

Da je nach Anzahl der Länder, in welchen ein Patent erteilt werden soll, die Kosten variieren, sind im Folgenden die Mindestkosten genannt, die sich für eine europäische Patentanmeldung auf mindestens € 4.300, für eine internationale Patentanmeldung auf zumindest € 2.800 belaufen.

www.patent-net.de

Doch vergessen Sie nicht die Verwertungsphase Ihrer Idee! Ihre Erfindung muss bekannt gemacht werden.
Kontakte zu potentiellen Lizenznehmern herzustellen ist unerlässlich. Wir bieten mit  www.patent-net.de eine Plattform für Patente, Ideen und Erfindungen und somit eine Möglichkeit sich möglichen Partnern zu präsentieren.

In Österreich besteht übrigens kein Doppelschutzverbot, daher ist es möglich, sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster für dieselbe Erfindung zu beantragen. Damit hat der Erfinder die Gelegenheit, die Zeit bis zur Erteilung eines Patentes durch den rascheren Gebrauchsmusterschutz zu überbrücken.
Mehr zum Gebrauchsmuster erfahren Sie nächste Woche.

2 Kommentare

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.