Verträge kündigen ohne lästigen Papierkram

Verträge, die bereits mehrere Jahre alt sind, entsprechen oft nicht den aktuellen Konditionen, die vor allem den Neukunden angeboten werden. Mitunter bezahlt man eindeutig zu viel für zu geringe Leistungen. Wer seine alten Verträge in der Lade vergisst, der wirft tatsächlich sein hart verdientes Geld aus dem Fenster. Genau deshalb ist es wichtig, dass die Verträge – ganz egal, ob es sich um den Vertrag mit dem Energieversorger, Versicherungsverträge oder auch um den Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter handelt – mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Dabei sollte man einerseits die Frage beantworten, ob die Leistungen, die im Vertrag angeführt sind, überhaupt noch benötigt werden, andererseits geht es auch darum, ob es nicht mitunter auch günstigere Alternativen gibt. Wer zu dem Ergebnis gelangt, dass er den Vertrag kündigen möchte, wird schnell feststellen, dass kundenorientiertes Arbeiten nur dann am Programm steht, wenn es um den Abschluss eines neuen Vertrags geht.

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Muss das Unternehmen auch Kündigungen per E-Mail akzeptieren?
Vorweg: Seit dem Jahr 2016 können Verträge, die bereits vor dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden, auch per E-Mail gekündigt werden – der Konsument erspart sich also den lästigen Papierkram. Des Weiteren kann man auch die Portokosten sparen. Doch auch wenn ein Vertrag jetzt per E-Mail gekündigt werden kann, so bedeutet das aber noch lange nicht, dass der Kündigungsvorgang erleichtert wurde. Der Kunde sollte sich daher einerseits eine Lesebestätigung übermitteln lassen und andererseits die gesendete E-Mail archivieren. Aufgrund der Tatsache, dass auch immer wieder Briefe „nie angekommen“ sind, muss davon ausgegangen werden, dass es auch Unternehmen gibt, die auch „nie eine E-Mail“ bekommen haben. Hat man eine Lesebestätigung in den Händen oder die E-Mail archiviert, so hat man zumindest den Beweis, rechtzeitig gekündigt zu haben. Per E-Mail können aber nicht alle Vertragstypen gekündigt werden – wer seinen Mietvertrag kündigen oder das Arbeitsverhältnis beenden möchte, muss sehr wohl noch eine schriftliche Kündigung (per Brief oder Fax) übermitteln.

Worauf müssen Kunden achten?
Viele Konsumenten sind unsicher, wenn sie einen Vertrag kündigen wollen. Gibt es bestimmte Formen einzuhalten, sodass die Kündigung rechtswirksam wird? Welche Fristen sind einzuhalten? An welche Adresse muss die Kündigung gesendet werden? Wer Hilfe benötigt, kann sich im Internet nach einem sogenannten Kündigungsdienstleister umsehen. Einer der bekanntesten und wohl auch beliebtesten Dienstleister ist sepastop.eu. Es genügen nur wenige Mausklicks, damit der nicht mehr benötigte Vertrag gekündigt wird. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass der Kunde sensible Daten – so etwa den Namen und auch die Adresse – angeben muss. Das liegt daran, weil der Dienstleister nur im Namen des Kunden kündigen darf.

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Nun auch in Österreich verfügbar!
Das Portal sepastop.eu gibt es bereits seit dem Jahr 2015. Der Kündigungsdienstleister wurde von Nathan De Hert gegründet. Seit Ende Oktober bietet sepastop.eu die Dienste auch in Österreich an – bislang mussten die Österreicher selbst aktiv werden, wenn sie einen Vertrag kündigen wollten. Zu Beginn wurde der Online-Dienst nur in Flandern angeboten, wenig später gab es sepastop.eu in den Niederlanden, Frankreich und schlussendlich auch in Deutschland. Heute stehen auf der Seite mehr als 1.000 Lieferanten und Unternehmen zur Verfügung, deren Verträge über das Portal gekündigt werden können. Die Musterbriefe, die auf sepastop.eu angeboten werden, sind kostenlos. Soll die Kündigung direkt über sepastop.eu erfolgen, so ist diese Dienstleistung kostenpflichtig.

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